Anmeldungen für Hattenheimer Fastnachtszug

28.01.2019

Anmeldungen für Hattenheimer Fastnachtszug am Samstag, den 02.03.2019 um 14.11 Uhr noch möglich

Auch in diesem Jahr findet, federführend organisiert vom Vereinsring Hattenheim, am Samstag den 02. März 2019 ab 14.11 Uhr wieder der Hattenheimer Fastnachtszug statt, mit dem schon traditionell der Reigen der Rheingauer Fastnachtszüge eröffnet wird. Im Anschluss an den Fastnachtszug ist, wie in den vorangegangenen Jahren die Hattenheimer Burg Anlaufstelle für die Fortsetzung des ausgelassenen närrischen Treibens.

Anmeldungen für die Teilnahme am Fastnachtszug können noch bis zum 25. Februar 2019 bei den nachfolgenden Ansprechpartnern erfolgen, die auch gerne für weitergehende Informationen zur Verfügung stehen: Dr. Rolf Basting (Tel. 06723 2881; E-Mail: Rolf.Basting@qzir.de); Matthias Hannes (06723 5001; E-Mail: Matthias.Hannes@t-online.de).

Die Zugstrecke wird in diesem Jahr unverändert zum Vorjahr wieder nur oberhalb der Bahnlinie verlaufen. Die Aufstellung wird im Bereich der verlängerten Waldbachstraße sein und der Zug wird von dort über die Lehnstraße, die Hallgartener Straße, die Neustraße, den Bergweg und dann wieder die Waldbachstraße geführt werden, wobei das Ende des Zuges wieder in der Lehnstraße sein wird, über die dann die Wagen auch abfahren werden.

Die Regeln selbst sind aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres und dem in diesem Jahr im wesentlichen unveränderten Sicherheitskonzepts entsprechend angepasst worden und werden den Gruppen bei der Anmeldung zur Kenntnis gegeben. Wie auch schon im vorangegangenen Jahr wird, wie das bei allen anderen Fastnachtsumzügen in der Region der Fall ist, auch in diesem Jahr der Alkoholausschank von Motivwagen herab nicht erlaubt sein. Zudem wird Hochprozentiges durch eine sogenannte Allgemeinverfügung durch die Ordnungsbehörden während des Zuges im Bereich des Zugverlaufs und kurz vor sowie nach dem Zug weder ausgeschenkt noch mitgeführt werden, um Alkoholexzesse gerade Jugendlicher zu verhindern.

Des weiteren gilt, wie bei allen Zügen im oberen Rheingau die Größenbeschränkung der Wagen mit einer Länge von maximal 12 Metern. Alle Fahrzeuge, auf denen Personen während des Zuges sich befinden, benötigen den sogenannten „Fastnachts-TüV“ und eine Lautstärkenbegrenzung auf 90 dB, die auch im Zugverlauf kontrolliert wird, gilt auch in diesem Jahr.

Auch wird wieder im Bereich um den Bahnhof eine Alkoholverbotszone eingerichtet werden.

Um einen abwechslungsreichen und attraktiven Zugverlauf zu gewährleisten, freuen sich die Organisatoren insbesondere auch über die Anmeldung von närrischen Fußgruppen jeder Größe.

Gerne stehen die genannten Ansprechpartner auch für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Hannes
Vorsitzender Vereinsring Hattenheim

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