Indoor-Helme werden nur am 1. April getragen

02.04.2019

Neue EU-Verordnung „Helmpflicht für Trimm-Räder“ war ein Aprilscherz

Rheingau. (sf) Der Bericht über ein neues EU- Gesetz verlangt, dass auch Trimm-Räder beim sogenannten „Spinning“ jetzt nur noch mit Sicherheitshelmen betrieben werden dürfen, war natürlich nur ein Aprilscherz und sollte die Leser von rheingau.de zum Schmunzeln bringen. Spätestens bei der Information, dass für die Trimmräder genormte Indoor-Helme nach der neuen ISO-Verordnung „1.4. A“, also leichtere und luftdurchlässige, spezielle Helme für Drinnen, hatte es auch bei den meisten Lesern „geklingelt“. Nur eine, sicher auch nicht ganz ernst gemeinte, Anfrage gab es: Ob denn auch bei den Kursen mit Wassertrimm-Fahrrädern im Hallenbad die Indoor-Helme getragen werden müssen? Und natürlich müssen sie getragen werden, allerdings immer nur am 1. April.

Ein Bericht von Sabine Fladung vom 02.04.2019.

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