Erhalt und Förderung des Steillagen-Weinbaus
15.09.2016
Steilhängen-Winzer im Rheingau pflegen eine über 1000-jährige Kulturlandschaft, die Menschen einst der Natur abgerungen haben. Das verdient Anerkennung.
Rheingau. (sf) "Der Weinbau in Steillagen hat nur dann eine langfristige Chance, eigenständig am Markt zu bestehen, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht weiter verschlechtern. Die Kompensationsverordnung im Zusammenhang mit Flächenerweiterungen steht dem aber entgegen. Die weinrechtliche Möglichkeit mit der Schaffung neuer Rebflächen in der EU setzt die Steillagenwinzer aktuell unter neuen Druck. Steillagenbewirtschaftung ist teuer, in Zeiten von Mindestlohn umso mehr belastend, keine 300 Stunden wie in Direktzuglagen, sondern bis zu 1400 Stunden pro ha und Jahr sind zu leisten. Mehrerlöse in einem Umfang, der die Kosten durch den Verkauf der Weine aus diesen Lagen decken könnte, sind meist nicht zu erzielen", das stellte der Lorcher Winzer Gilbert Laqaui vergangenen Donnerstag in einem interessanten Arbeitsgespräch mit Mark Weinmeister, Staatssekretär für den Bereich Bundes- und Europaangelegenheiten in Hessen klar. Im Rahmen seiner Sommerreise besuchte Weinmeister den Rheingauer Weinbauverband und wurde von dessen Präsident Peter Seyffardt in der neuen Geschäftsstelle im Probeckschen Hof in Winkel willkommen geheißen. Mit Fachleuten, wie Gilbert Laqaui, dem Winzer aus Lorch Eckart Mascus vom Amt für ländlichen Raum und Dr. Manfred Engel, Leiter des Weinauamtes Eltville sprach der Staatssekretär in einem Arbeitsgespräch am runden Tisch über aktuelle Weinbauthemen.
"Viele Steillagenwinzer fühlen sich nicht nur ihrem Betrieb, sondern genauso auch ihrer Heimat verpflichtet. Sie pflegen eine über 1000-jährige Kulturlandschaft, die Menschen einst der Natur abgerungen haben. Das verdient Anerkennung.
Winzer sind Landschaftspfleger und erhalten auch eine spezifische, geschützte Fauna und Flora in den hochwertigen Berglagen. Nachhaltiger Weinbau und Naturschutz können sich ergänzen und stellen bei entsprechender Bewirtschaftung keinen Gegensatz dar", erläuterte Laquai zum Thema Steillagen. Gäste und Touristen aus aller Welt würden die Schönheit der weinbaulich geprägten Kulturlandschaft in dem canyonartigen Weltkulturerbe "Oberes Mittelrheintal", zu dem auch Teile des Rheingaues gehören, bestaunen. "Der Tourismus ist derzeit die einzige Chance, eine Wertschöpfung in diesem Gebiet zu erhalten. Verschwindet die Weinbaulandschaft, geht das verloren", warnte der Lorcher Winzer. Die negativen Folgen wären weiter fortschreitende Landflucht und Aufgabe der Pflege der Kulturlandschaft mit der Folge der Verbuschung. "Die Staatliche Programme zur Pflege der Flächen sind in den letzten Jahren meist nicht nachhaltig gewesen und haben immense Kosten verursacht", erklärte er dem Staatssekretär. Die Unterstützung der Winzer und Akteure vor Ort sei der bessere Weg, um eine Erhaltung der Gebiete dauerhaft zu gewährleisten.
Eckart Mascus vom Amt für ländlichen Raum berichtete den Staatsekretär über die Sonderstellung von Weinbergsbrachen im Zusammenhang mit der Problematik der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe, zu der auch Bürgermeister Heil aus Oestrich-Winkel aktuelle Fragen mitgebracht hatte. Dr. Manfred Engel, Leiter des Weinauamtes Eltville war der Fachmann für Förderungen aus der ersten und zweiten Säule der gemeinsamen Marktordnung und des nationalen Stützungsprogramms. Staatssekretär Weinmeister versprach, sich in Brüssel für eine raschere Verfahrensabwicklung zum Genehmigungsverfahren der Änderung im Lastenheft der G.U einzusetzen und betonte, dass der Steillagen Weinbau auch weiterhin besonders gefördert werden sollte. Er unterstrich, dass auch die EU den Erhalt der Steillagen im Weinbau als wichtiges Element der Erhaltung der weinbaulichen Kulturlandschaften gesondert beachten sollte. Zudem sollte nach dem Subsidiaritätsprinzip im Deutschen Weinbau mehr Entscheidungsspielraum an die Länder zurückgegeben werden.
Einig waren sich alle Teilnehmer, dass die Steillagen im Weinbau eine besondere Förderung erfahren müssen, wie das auch die Resolution der AREV, der Versammlung der Weinbauregionen Europas, vorsieht.
Ein Bericht von Sabine Fladung vom 15.09.2016.
427