Auch in diesem Jahr findet am Samstag den 1. März 2025 ab 14.11 Uhr der Hattenheimer Fastnachtszug statt, mit dem schon traditionell der Reigen der Rheingauer Fastnachtszüge eröffnet wird.
Im Anschluss an den Fastnachtszug ist, wie in den vorangegangenen Jahren die Hattenheimer Burg Anlaufstelle für die Fortsetzung des ausgelassenen närrischen Treibens, wo sich der SSV Hattenheim und der Gesangverein Hattenheim auf hoffentlich zahlreiche Gäste freuen. Aufgrund der Überfüllungsituation, die es in Vergangenheit gab, wurde erstmals im vergangenen Jahr der Zugang zum Burggelände zahlenmäßig beschränkt. Es wird kein Eintritt erhoben, aber bei Erreichen einer vorher festgelegten Gesamtzahl an Besuchern in der Burg, wird es keine Zugangsmöglichkeit mehr geben. Hier wurde aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres das Konzept etwas angepasst, um möglichst vielen, die auf das Burggelände wollen, dies auch zu ermöglichen. Dafür wird der Ausschank an der Hattenheimer Feuerwehr in der Waldbachstraße etwas länger geöffnet sein. Erst am frühen Abend wird es dann wieder eine Zugangsmöglichkeit geben.
Die Zugstrecke wird in diesem Jahr unverändert zum vergangenen Jahr wieder nur oberhalb der Bahnlinie verlaufen. Die Aufstellung wird im Bereich der verlängerten Waldbachstraße sein und der Zug wird von dort über die Lehnstraße, die Hallgartener Straße, die Neustraße, den Bergweg und dann wieder die Waldbachstraße geführt werden, wobei das Ende des Zuges wieder in der Lehnstraße sein wird, über die dann die Wagen auch abfahren werden.
Die Veranstalter würden sich freuen, wenn entlang der Zugstrecke die Häuser närrisch geschmückt würden.
Die Regeln selbst sind aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres und dem in diesem Jahr im wesentlichen unveränderten Sicherheitskonzepts entsprechend angepasst worden und werden den Gruppen bei der Anmeldung zur Kenntnis gegeben. Wie auch schon im vorangegangenen Jahr wird, wie das bei allen anderen Fastnachtsumzügen in der Region der Fall ist, auch in diesem Jahr der Alkoholausschank von Motivwagen herab nicht erlaubt sein. Zudem soll auch unterbunden werden, dass nicht zu den Zuggruppen gehörende Gruppen sich hinter Wagen bilden und im Zug mitlaufen. Über eine sogenannte Allgemeinverfügung soll auch erreicht werden, dass durch entsprechende Beschränkungen Alkoholexzesse gerade Jugendlicher verhindern oder zumindest reduziert werden.
Für die Zugwagen gilt auch wieder eine Lautstärkenbegrenzung auf 90 dB, die auch im Zugverlauf kontrolliert wird.
Auch wird wieder im Bereich um den Bahnhof und vor der Hattenheimer Burg eine Alkoholverbotszone eingerichtet werden.
Der Vorsitzende des Vereinsrings, Matthias Hannes, betont, dass all diese Maßnahmen nicht das Feiern uff de Gass einschränken sollen, sondern im Gegenteil dafür da sind, dass nicht nur in diesem, sondern auch in den Folgejahren die Tradition der Fastnachtszüge im Rheingau weiter gelebt werden kann.
Der Vereinsring freut sich auf einen abwechslungsreichen und attraktiven närrischen Lindwurm durch Hattenheim.